jugendschutz
Gemäß dem Jugendschutzgesetz ist es möglich, den Erziehungsauftrag für die Zeit des Discothekenbesuchs von den Eltern auf eine anwesende, volljährige Person zu übertragen, damit Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren auch nach 0.00 Uhr noch auf unseren Veranstaltungen weiterfeiern können.

Um diese Möglichkeit zu nutzen, müsst ihr nur das untenstehende Formular herunterladen, vollständig ausfüllen und zusammen mit der volljährigen Aufsichtsperson (über 18 Jahre) bei unserem Sicherheitspersonal abgeben. Wichtig: WEITERHIN MÜSST IHR EINE KOPIE DES PERSONALAUSWEISES DER ELTERN / DES ELTERNTEILS MITBRINGEN, DIE AUCH VON DENEN / DEM UNTERSCHRIEBEN SIND. EIN PERSONENSORGEBERECHTIGTER KANN NICHT FÜR MEHRERE, SONDERN NUR FÜR EINEN JUGENDLICHEN UNTER 18 JAHREN DIE PERSONENFÜRSORGE ÜBERNEHMEN!

Bitte beachtet, dass unsere Securitys angewiesen sind, eure Formulare genauestens zu kontrollieren. Wird versucht, mit einem gefälschten Formular (gefälschte Daten, gefälschte Unterschriften, ...) Eintritt zu erlangen, werden unsere Securitys euch für die gesamte Veranstaltung den Zutritt in unsere Location verwehren.

verfügbare formulare

Jugendschutzformular ABIClub